Unsere Leistungen

Wärmeversorgungsanlagen

Erzeugung, Verteilung, Versorgung

Kältetechnische Anlagen

Kleinkälte, Kaltwasserversorgung, -verteilung, -übergabe​

Löschanlagen

Sprinkler-, Hydrantenanlage

Wasser- und Ab-/Entwässerungs­anlagen

Druckerhöhung, Verteilung, Pumpenentwässerung, Regenrückhaltung, Versickerung

Lüftungstechnische Anlagen

Raumlüftung, Entrauchung, Druckbelüftung, Druckluftanlagen

Kommunikations- & informations­technische Anlagen

Netzwerktechnik, Telefonanlagen, Beschallung, Antennenanlagen

Stark- und Mittelspannungsanlagen

Trafostationen, Netzersatzanlagen

Niederspannungsanlagen

Beleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung, Blitzschutz, Photovoltaik

Beratung und Konzeptentwicklung

Wir unterstützen Sie bevor es zur Entscheidung für ein Projekt kommt, mit objektiven Machbarkeitsstudien und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen in denen wir für Sie unterschiedlichste Lösungswege gegenüberstellen.

Planung und Projektierung

Das Leistungsspektrum der ABK, als neutrales und unabhängiges Ingenieurbüro, deckt alle erforderlichen Planungsdisziplinen der Gebäudetechnik ab. Unsere Fachingenieure und Partnerbüros verfügen über ein breites Know- how auf dem Gebiet der Technischen Gebäudeausrüstung. Dazu gehören unter anderem:

– Stark-, Schwachstrom- und Netzersatzanlagen
– Daten-, Medien- und Brandmeldetechnik
– Beleuchtungstechnik/Sonderbeleuchtung
– Einbruchmeldeanlagen
– Telefon- und Videotechnik
– Photovoltaikanlagen
– Heizungs- und Kältetechnik
– Lüftungs- und Klimatechnik, Rauchschutzdruckanlagen
– MSR-DDC-Regelungen und Gebäudeleittechnik
– Sanitärtechnik
– Löschwasseranlagen
– Sprinkleranlagen

Bauüberwachung​

Unsere Mitarbeiter verfügen über langjährige Erfahrungen im Bereich der technischen Bauüberwachung, sowie über die erforderlichen Qualifikationen. Wir stehen Ihnen daher für folgende Leistungen zur Verfügung:

– Überwachung der Montageausführung auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung genehmigten Unterlagen, dem Bauvertrag sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften.
– Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen
– Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage
– Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistung festgestellten Mängel
– Rechnungsprüfung und Prüfung der Revisionsunterlagen

Energetische Bewertung

…zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz In der Beratungs- und Planungs-Praxis sowohl im Neubau als auch in der Bestands-Sanierung ist die energetische Bewertung von Gebäuden nach DIN V 18599 verpflichtend. Die energetische Bewertung von Gebäuden bildet eine solide Grundlage für die Entscheidungsführung im Bezug auf mögliche Sanierungsmaßnahmen.